Das Gewerbe ist normaleweise dort angemeldet, wo die Pflegerin tätig ist, wo der Patient wohnt.
Die Gewerbeanmeldung ist bei der Gewerbebehörde, WKO (Wirtschaftskammer ) möglich. Bei Erstanmeldung ist die Gewerbeanmeldung kostenlos (Neugründer).
Wenn eine Pflegerin über einen gültigen Gewerbeschein verfügt, muss sie:
Wenn eine Pflegerin über keinen Gewerbeschein verfügt, muss sie:
Was braucht die Pflegerin zur Gewerbeanmeldung ?
Die betreuungsbedürftige Person hat nach inländischen Rechtsvorschriften Anspruch auf eine Förderung bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
• Betreuung rund um die Uhr
• ab Pflegestufe 3
• das monatliche Nettoeinkommen (nur Pension ohne Pflegegeld) 2.500,- Euro nicht übersteigt.
Die Förderung beträgt 800,- Euro pro Monat bei zwei angemeldeten Pflegerinnen.
Wo nur eine Pflegerin angemeldet ist, ist die Förderung 400,- Euro pro Monat (genau die Hälfte). Die Familien können die Förderung erst dann beantragen, wenn die Pflegerinnen mit einem Gewerbeschein als selbstständige Betreuerinnen (freies Gewerbe) angemeldet sind. Ohne angemeldetes Pflegepersonal besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Die Förderung kann österreichweit beim Bundessozialamt beantragt werden. Die dazu erforderlichen Formulare und Kontakte an Bundessozialämter finden. Sie auch unter www.agenturpolly.eu.
Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 154,72 Euro pro Pflegerin im Monat (Neugründer).
Diesen Betrag bekommt die Pflegerin immer nach der beendeten Arbeitszeit (normaleweise 2 Wochen)
direkt vom Patienten.
Betreuungshonorar | 60 € x 30 Tage | 1800 € |
Sozialversicherungsbeitrag | 155 € x 2 Personen | 310 € |
Fahrkosten (Hin und Rückfahrt, in Wien) | 70 € x 2 mal Monatlich | 140 € |
Vermittlungsgebühr | 88 € Monatlich | 88 € |
Zwischensumme | 2338 € | |
Förderung (Bundessozialamt) | Monatlich | – 800 € |
Pflegegeld | Stufe 4 / Monatlich | – 827 € |
Monatlich Aufwand | 711 € |
Fahrt, den Wechsel organisiert die Agentur (pro Fahrt Nové Zámky - Österreich, Österreich - Nové Zámky) zum Beispiel:
• Wien - 70 €
• Korneuburg - 80 €
• Hollabrunn - 90 €
• Wiener Neustadt - 100 €
Vermittlungsgebühr: 795 € / 9 Monate. Vermittlungsgebühr zahlbar immer erst nach der Probezeit, nicht vor dem Anfang der Pflegetätigkeit.
Kurzzeitpflege 200 € / Monat (für jede anfängener Monat)
Sozialversicherungsbeitrag (SVA)
Pro person, monatlich 154,72 Euro (Neugründer)